Ab dem 15. Juli 2025 gelten folgende Spesensätze für Einsätze auf dem Gebiet
des Hessischen Fußball-Verbandes:
§17 Spesen bei Seniorenspielen
Für Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten gelten nachstehende Spesensätze:
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1. |
Schiedsrichtereinsatz |
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2. |
Schiedsrichter-Assistenteneinsatz |
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3. |
Die Spesensätze zu Nr. 1 und Nr.2 erhöhen sich bei Wochentagspielen (Montag – Freitag außer Wochenfeiertage) in den Verbandsspielklassen (Hessenliga bis Gruppenliga) sowie bei Pokalspielen auf Verbandsebene (Hessenpokal der Herren, Regional- und Hessenpokal der Frauen, Herren Ü35-Hessenpokal) um die Hälfte. Im Herren Ü35-Hessenpokal finden bis einschließlich zum Viertelfinale die oben aufgeführten Spesensätze Anwendung. Für die Spiele ab Halbfinale des Herren Ü35-Hessenpokals, die im Gespann geleitet werden, finden die Spesensätze der Gruppenliga zu Nr. 1 und Nr. 2 Anwendung.
Spesen bei Pokal- und Relegationsspielen: Bei Pokalspielen ab Regionalebene gilt der Spesensatz der klassenhöheren Mannschaft bis maximal zum Spesensatz der Hessenliga. Bei Relegationsspielen gilt der Spesensatz der zu erreichenden Spielklasse. |
§18 Spesen bei Jugendspielen
Für Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten gelten nachstehende Spesensätze:
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1. |
Schiedsrichtereinsatz |
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2. |
Schiedsrichter-Assistenteneinsatz |
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Die Spesensätze zu Nr. 1 und Nr.2 erhöhen sich bei Wochentagspielen (Montag – Freitag außer Wochenfeiertage) in den Verbandsspielklassen (Hessenliga bis Gruppenliga) sowie bei Pokalspielen auf Verbandsebene (Regional- und Hessenpokal) um die Hälfte.
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3.
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Spesen bei Pokal- und Relegationsspielen Bei Pokalspielen ab Regionalebene gilt der Spesensatz der klassenhöheren Mannschaft bis maximal zum Spesensatz der Hessenliga. Bei Relegationsspielen gilt der Spesensatz der zu erreichenden Spielklasse.
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§19 Spesen bei Spielen der Futsal-Ligen und Futsal-Hessenpokal
Für Schiedsrichter gelten nachstehende Spesensätze:
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Die Spesensätze erhöhen sich bei Wochentagspielen (Montag – Freitag außer Wochenfeiertage) um die Hälfte.
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